
Selbst wenn der Zufall Pate des Diebs ist, lässt sich die
Wahrscheinlichkeit weitgehend ausschliessen, dass gerade „mein“ Rad
gestohlen wird. Man muss nur ein paar einfache, ja einleuchtende
Dinge beachten und schon fällt das eigene Rad aus der
Beschaffungsliste des Diebs heraus:
1. Innerhalb geschlossener Fahrradabstellräume in Wohnhäusern ist
das Fahrrad ganz besonders gut und an einen festen Gegenstand anzuschliessen. Gerade dort kann sich ein Mitbewohner als
Helfershelfer entpuppen und sogar noch Weg und Tür zum Diebstahl
öffnen.
2. Im öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere an Bahnhöfen oder
Abstellbereichen an Kaufhallen empfiehlt sich, das Rad abseits und
exponiert abzustellen. Auch da ist in jedem Falle ein festes Objekt
mit einzubinden. Erfahrungsgemäß agiert der Dieb gerade im Pool
einer Fahrradmasse sorglos, denn jeder Passant meint, er zieht sein
Rad heraus. Manipuliert er aber am exponierten Ort, um das Schloss
zu knacken, fällt dies auf Grund des „Bühnencharakters“ der Aktion
auf und das Helfersyndrom der Vorbeigehenden „ nervt“ den Dieb, er
fühlt sich erkannt und lässt dann lieber vom Vorhaben ab.
3. Der Radwanderer auf Tour ist gut beraten, so fern es möglich ist,
bei einer Rast im Biergarten das Rad so abzustellen, dass er es im
Blick behält.
4. Wer kann, sollte sein teures Rad mit in die Wohnung nehmen. Da
gibt es gute Aufhängemöglichkeiten im gut sortierten Fachhandel.
Text: Wolfgang Bieberstein
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Fahrradgaragen, hier etwa an einem Bahnhof